In der Schweiz wurde eine neue Volksinitiative “Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf” lanciert, die eine Aufnahme des Wolfes in Jagdrecht zum Ziel hat.
(Symbolbild: raphotography88/ AdobeStock)
„Wir sind überzeugt, dass sich die Volksmeinung geändert hat und eine erneute Abstimmung über den Schutzstatus des Wolfes andere Ergebnisse zeigen wird“, so die Initiatoren. Seit 1990 nehme der Wolfsbestand in der Schweiz stetig zu und habe sich während den letzten fünf Jahren verfünffacht. 2018 habe es noch 4 Rudel, jetzt seien es schon deren 23.
Das Initiativkomitee fordert daher im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit für das Tierwohl einen neuen Absatz in Artikel 79 der Bundesverfassung. Im neuen Absatz 79a solle festgesetzt werden, das der Wolf lediglich auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks eine geschützte Art ist, ansonsten als ganzjährig jagdbare Art anzusehen ist.
Ablauf der Sammelfrist ist am 2. November 2024. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens werden 100.000 Unterschriften benötigt. Mehr unter https://www.wolfsinitiative.ch/
fh