Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Jägerschaften können ab sofort Anträge stellen. Die Deutsche Wildtierrettung bietet kostenfreie Beratung an.
BMEL stellt drei Millionen Euro für die Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Verfügung. (Foto: Peter Schmitt)
Insgesamt stünden drei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Jägerschaften können Anträge ab sofort stellen. Die Förderrichtlinien seien Ende vergangener Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Verantwortlich für die Vergabe sei die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Antrag auf Förderung muss bis 1. September gestellt werden
Ab sofort bietet die DWR unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@deutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel an. Anträge auf Förderung müssten bei der BLE bis zum 1. September 2022 eingereicht werden. Der Antrag auf Auszahlung könne erst nach dem Kauf der Drohne gestellt werden – eingereicht werden müsse dieser bereits bis zum 30. September 2022. Eine Förderung würden zum Beispiel Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene erhalten als eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder Rettung von Wildtieren gehören, könnten sich ebenfalls bewerben.
Was wird gefördert und wie läuft das Antragsverfahren ab?
Förderfähig seien Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss betrage 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE folge der Bewilligungsbescheid. Liege dieser vor, könne die Drohne angeschafft werden. Danach werde der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt.
Weitere Infos bietet die Deutsche Wildtierrettung auf ihrer Website.
PM/fh