Die Landesregierung will wegen verschiedener schwerer Jagdunfälle die Jagd während laufender Erntearbeiten einschränken. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus hat deswegen eine Änderung der mecklenburgischen Jagdverordnung angekündigt.
Die Jagd während der Erntearbeiten sei danach nur noch möglich, wenn feste Standplätze auf erhöhten Ansitzeinrichtungen mit klar definierten Schusssektoren festgelegt werden. Die Jäger haben dann rote Warnkleidung zu tragen und es darf nicht in stehendes Erntegut geschossen werden. Ein Jagdleiter ist zu bestimmen, der eine schriftliche Belehrung über die ortskonkreten Sicherheitsanforderungen durchzuführen hat. Bis dato hat dieser Vorstoß von Till Backhaus jedoch nur empfehlenden Charakter.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1992 jährlich im Durchschnitt 32 Jagdunfälle registriert, davon jeweils zwei schwere mit Schusswaffen.
-A. Krah-