Im Rheinisch-Bergischen Kreis (NRW) hat ein Jäger an Weihnachten einen Frischling gestreckt, der mit einem neuen Typ der Schweinepest infiziert war. Das benachbarte Hessen reagierte prompt und gibt einen Leitfaden für Jäger und Schweinehalter heraus.
„Der Übergriff der Schweinepest auf Wildschweine in Hessens Reviere muss unbedingt verhindert werden“, so Umweltstaatssekretär Karl-Winfried Seif. Da Rösrath, der Ort in dem die Schweinepest aufgetreten ist, nur etwa 70 Kilometer von der hessischen Landesgrenze entfernt liegt, sollten Jäger in den grenznahen Landkreisen folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
· Keine Mitnahme von Wildbret oder unbehandelten Trophäen aus von der Schweinepest betroffenen Gebieten.
· Keine Beschickung von Luderplätzen mit Aufbruch, Schwarten oder Knochen von Schwarzwild. Diese Teile müssen sicher beseitigt werden.
· Auf die sichere Beseitigung der Abfälle insbesondere von Rast-, Park- und Campingplätzen in den Revieren ist zu achten. Es muss sichergestellt sein, dass Schwarzwild keinen Zugang zu Lebensmitteln erhält.
· Kein Verbringen von Wildbret oder sonstigen Teilen von Schwarzwild in schweinehaltende Betriebe.
· Allgemeine Hygienemaßnahmen: zum Beispiel sollten Jäger und sonstige an der Jagd auf Schwarzwild beteiligte Personen schweinehaltende Betriebe nicht in derselben Kleidung und demselben Schuhwerk betreten, die bei der Jagd auf Schwarzwild getragen wurde.
· Jeder Fund von gefallenem Schwarzwild sollte dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dieses entscheidet dann, ob das Stück einer Untersuchung auf Schweinepest zugeführt werden muss.
· Die Halter von Hausschweinen dürfen keinesfalls Futter herumliegen lassen, das Wildschweine anlocken kann.
· Alle Schweinehalter, insbesondere in den genannten Landkreisen werden ausdrücklich aufgefordert, auf strengste Hygienemaßnahmen zu achten und den Personenzugang zu ihren Tieren auf das notwendigste einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Schweinehalter, also auch die Halter von “Hobbytieren” wie Minipigs und Hängebauchschweinen, verpflichtet ist, seine Tiere beim Veterinäramt zu melden!“
· Keine Beschickung von Luderplätzen mit Aufbruch, Schwarten oder Knochen von Schwarzwild. Diese Teile müssen sicher beseitigt werden.
· Auf die sichere Beseitigung der Abfälle insbesondere von Rast-, Park- und Campingplätzen in den Revieren ist zu achten. Es muss sichergestellt sein, dass Schwarzwild keinen Zugang zu Lebensmitteln erhält.
· Kein Verbringen von Wildbret oder sonstigen Teilen von Schwarzwild in schweinehaltende Betriebe.
· Allgemeine Hygienemaßnahmen: zum Beispiel sollten Jäger und sonstige an der Jagd auf Schwarzwild beteiligte Personen schweinehaltende Betriebe nicht in derselben Kleidung und demselben Schuhwerk betreten, die bei der Jagd auf Schwarzwild getragen wurde.
· Jeder Fund von gefallenem Schwarzwild sollte dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dieses entscheidet dann, ob das Stück einer Untersuchung auf Schweinepest zugeführt werden muss.
· Die Halter von Hausschweinen dürfen keinesfalls Futter herumliegen lassen, das Wildschweine anlocken kann.
· Alle Schweinehalter, insbesondere in den genannten Landkreisen werden ausdrücklich aufgefordert, auf strengste Hygienemaßnahmen zu achten und den Personenzugang zu ihren Tieren auf das notwendigste einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Schweinehalter, also auch die Halter von “Hobbytieren” wie Minipigs und Hängebauchschweinen, verpflichtet ist, seine Tiere beim Veterinäramt zu melden!“
Außerdem teilte das Ministerium mit, dass die Schweinepest zwar für Wild- sowie für Hausschweine hoch ansteckend sei, für den Menschen jedoch keine unmittelbare Gefahr darstellen würde.
Weitere Informationen zur Schweinepest erhalten Sie bei den zuständigen Veterinärämtern oder auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
-hei/pm-