Der Bundesrat hat Mitte Juli das neue Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. Für Jäger ändert sich dabei nicht viel: Jagd- und Naturschutzrecht liegen wie bisher auf gleicher Augenhöhe.
Die Änderung des Naturschutzrechtes war ursprünglich als Teil eines kompletten Umweltgesetzbuches geplant. Dabei sollte die „Unberührtheitsklausel“, die die Rechtskreise Jagd und Naturschutz trennte, wegfallen. Dies konnte bei dem verabschiedeten Gesetz verhindert werden. Außerdem hätte die Möglichkeit bestanden die Liste der jagdbaren Tierarten stark einzuschränken. Diese Einschränkung bleibt Jägern vorerst erspart.
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