Als zweites Land nach der Schweiz hat Luxemburg in seinem neuen Tierschutzgesetz, das Anfang Juni einstimming angenommen wurde, Tieren eine Würde zugesprochen, die es ab sofort zu schützen gelte. Das berichtete das Luxemburger Tageblatt am 6. Juni.
Zum Beispiel wird der Marderhund aufgrund seines strukturreichen Balgs häufig in Pelztierfarmen gezüchtet.
Foto: Stefan Meyers
Mit dem Gesetz drohen nun höhere Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis oder 200 000 Euro für Tierquäler. Außerdem gehen mit ihm zahlreiche Verbote einher. So dürften Tiere laut Zeitung nicht mehr aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet oder rein ihrer Haut oder ihres Pelzes wegen gezüchtet werden. Sexuelle Handlungen an ihnen seien nun ebenso verboten wie einzelne Tiere als Preis von Gewinnspielen anzubieten. Zudem müssten sie vor der Schlachtung betäubt werden. Jagd und Fischerei seien laut Zeitung von diesen Regelungen ausgenommen. lf