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Jäger schwer verletzt – Kein öffentliches Interesse

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Jäger leben gefährlich. Das ist zumindest die Auffassung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.

Sie stellte im Dezember 2011 das Verfahren gegen einen Unglücksschützen ein, der einem Mitjäger durch das Knie geschossen hatte. Die Begründung: Eine Strafverfolgung liege nicht im öffentlichen Interesse. Es sei zu berücksichtigen, dass „die Teilnahme an einer Treib- oder Drückjagd ein gewisses Gesundheitsrisiko birgt“.
Der Schütze hatte auf einer Drückjagd im Dezember 2010 eine Sau geschossen und dabei durch die Schützenkette gezogen. Das Geschoss war einem Nachbarjäger durch das Knie geschlagen. Dem Schützen war in einem Gutachten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern ein „eklatanter Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen“ bescheinigt worden. Doch der Jäger hält sich bedeckt. Bis heute erfolgte kein Ausgleich des Schadens. Auch seine Jagdhaftpflichtversicherung erklärte sich für nicht zuständig. Für das Unfallereignis könne man „aus vertraglichen Gründen keinen Versicherungsschutz gewähren“, heißt es lapidar in einem Brief an den Anwalt des Geschädigten.
mh

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