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Niedersachsen: Jagdgesetzentwurf verfassungswidrig?

2005

Ob die „kleine Novelle“ des Landesjagdgesetzes gelingt, ist rund eine Woche vor der Abstimmung darüber noch nicht sicher. Aktuell müssen die Regierungsparteien CDU und SPD noch nachbessern, weil in zwei Punkten verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Rund die Hälfte der 400 beauftragen Bisamjäger haben keinen Jagdschein. Die Nager stehen jedoch im Jagdrecht und dürfen eigentlich nur von Jagdscheininhabern erlegt werden.
Foto: Adolf Schilling

Darauf hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags (GBD) hingewiesen. Zum einen moniert er, dass das Land künftig auch Nichtjägern das Töten von Nutrias erlauben will. Von den etwa 400 Bisamjägern, die damit beauftragt werden sollen, hat nur etwa die Hälfte einen Jagdschein. Da die Nager als jagdbare Art im Jagdrecht stehen, dürfen laut GBD aber nur Jäger die Tiere erlegen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen hatte darauf schon in der Verbandsanhörung hingewiesen und von einem Paradigmenwechsel gesprochen.

Auch beim geplanten regelmäßigen Schießnachweis für Jäger hat der GBD Bedenken. Dieser Regelungsbereich als „Recht der Jagdscheine“ ist nach Auffassung der Landtagsjuristen Aufgabe des Bundes. Der Schießnachweis ist auf Betreiben der SPD in die Novelle aufgenommen worden, nachdem man sich eigentlich schon einig gewesen war. Dies hatte für Verstimmung beim Koalitionspartner gesorgt. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, kritisierte das Verhalten der Regierungsfraktionen als „Farce“. Im Ausschuss habe man „zwei völlig zerstrittene Fraktionen erlebt“, so Grupe. Über die Novellierung soll am 24. Oktober im niedersächsischen Landtag abgestimmt werden. mh


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