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Niedersachsen: Jagdscheinentzug bestätigt

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Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Entscheidung des Landkreises Schaumburg, einem Jäger den Jagdschein zu entziehen, am 18. Februar bestätigt (Az.: 11 B 259/19).

Ein Jogger wurde von einem Projektil aus der Waffe des Jägers am Kopf verletzt.
Foto: Bildagentur Schilling

Aus der Waffe des Mannes hatte sich am 15. Juli 2018 ein Schuss gelöst (WuH berichtete). Das Projektil hatte einen Jogger in rund 400 Metern Entfernung am Kopf gestreift. Dies bezeichnete das Gericht als unstrittig. Der Landkreis Schaumburg als zuständige Jagdbehörde hatte am 17. Dezember 2018 den Jagdschein des Jägers für ungültig erklärt und dessen Einziehung verfügt. Zur Begründung hatte er auf die fehlende waffen- beziehungsweise jagdrechtliche Zuverlässigkeit des Mannes verwiesen. Für die Zukunft sei keine Änderung zu erwarten. Eine weitere Ausübung der Jagd müsse zum Schutz der Allgemeinheit bereits für die Dauer des noch laufenden Klageverfahrens unterbunden werden, so das Gericht. Der Angeklagte hatte gegen die Aberkennung seines Jagdscheins Rechtsmittel eingelegt.
Zu Lasten des Jägers wertete das Gericht, dass er die Abgabe eines Schusses aus seiner Waffe zunächst geleugnet und anschließend mehrfach abweichende und in sich widersprüchliche Angaben zum Ablauf gemacht habe. mh

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