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Niedersachsen: Jagdzeit auf Kormorane verkürzt

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Die Jagdzeit auf Kormorane wird in Niedersachen verkürzt: Statt vom 1. August bis zum 31. März dürfen adulte Kormorane nur noch vom 21. August bis zum 28. Februar erlegt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hervor.

Kormorane können Fischbesätze erheblich reduzieren.
Foto: Shutterstock

Hintergrund der Verlängerung der Schonzeit ist eine durchgeführte Untersuchung, die ergeben hat, dass Kormorane aufgrund der klimatischen Veränderungen länger brüten. Dennoch soll der anhaltende hohe Fraßdruck auf die heimischen Fischbesätze reduziert werden.

Darüber hinaus dürfen die Vögel – allerdings nur in Ausnahmefällen – auch in bestimmten Schutzgebieten vergrämt werden. Darauf verständigten sich das ML und das Umweltministerium. Allerdings wurde auch im Zuge der Verlängerung der Kormoranverordnung im Dezember 2019 festgelegt, dass die allgemeine Vergrämung der Vögel auch weiterhin nicht in Natura 2000-Gebieten, Nationalparken und besonderes geschützten Teilen des Biosphärenreservates gelten soll.

Wie mit dem artenschutzrechtlichen Konflikt zwischen Vogelschutz und Fischartenschutz umgegangen werden soll, haben die Ministerin in einem gemeinsamen Erlass für die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte verfasst. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass durch die Verlängerung der Kormoranschonzeit und die damit einhergehende reduzierte Zeit für mögliche Vergrämungsmaßnahmen zur Folge haben könnte, dass der generelle Fraßdruck auf europäische geschützte Fischarten sich erhöhen wird. Wie man diesem Problem entgegenwirken möchte, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.

aml


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