Weil ein Jäger aus dem Landkreis Schaumburg einen Jogger mit einem Projektil verletzt hat, soll er jetzt seinen Jagdschein abgeben. Seine Waffenbesitzkarte wurde bereits widerrufen.
Ein Jogger wurde von einem herunterfallenden Projektil verletzt. (Symbolbild)
Foto: Christian Knittel
Am 15. Juli 2018 war ein Jogger, der mit seinen drei kleinen Kindern auf einem Feldweg unterwegs war, von einem herunterfallenden Gegenstand am Kopf getroffen und verletzt worden. Ehrenamtliche Sondengänger untersuchten daraufhin den Verletzungsort und fanden ein Projektil. Dieses konnte nach Untersuchungen durch Landes- und Bundeskriminalamt einer Waffe des in der Nähe wohnenden Jägers zugeordnet werden. Die Waffe wurde bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Gegen den Mann läuft nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung kann er noch Rechtsmittel einlegen. mh