Der Landkreis Verden zahlt eine Abschussprämie für in der Zeit vom 15. März bis 15. Mai erlegte Wildschweine. Dies sei eine vorbeugende Maßnahme zur Reduzierung der sehr großen Schwarzwildbestände, teilte das Veterinäramt des Landkreises mit. Pro geschossenem Wildschwein wird ein Gesamtbetrag von 31 Euro abzüglich der Gebühr zur Untersuchung der Trichinenprobe in Höhe von sechs Euro – netto also 25 Euro – gezahlt.
Erstmalig zahlt der Landkreis Verden eine Abschussprämie für erlegte Wildschweine im Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Mai.
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Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das Wildschwein bis Mitte Mai innerhalb des Landkreises Verden erlegt und mit einer vom Landkreis ausgegebenen Wildursprungsmarke gekennzeichnet wurde. Außerdem muss für jedes Stück eine Trichinenprobe sowie eine Blutprobe zusammen mit dem Wildursprungsschein, dem Probenbegleitschein und dem ausgefüllten Antragsformular beim Veterinäramt Verden abgegeben werden. mh