Bei den Maßnahmen gegen die Nutria dient die geplante Aufhebung des Elterntierschutzes ausschließlich dazu, Rechtssicherheit für die Jäger herzustellen. „Dies stellt insofern eine Erleichterung dar und ist Voraussetzung für ein effektives Management dieser Art“, teilte die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) anlässlich der mündlichen Anhörung zur kleinen Novelle des Landesjagdgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages am 19. September mit.
Nutrias gehören zu den Neozoen und können ganzjährig Nachwuchs bekommen.
Foto: Michael Breuer
Wichtig sei, dass die Landesregierung die Öffentlichkeit auch entsprechend informiere. Grundsätzlich werde nämlich dem Elterntierschutz im Rahmen der Jagdausübung höchste Bedeutung zugemessen. Hintergrund ist, dass Nutrias ganzjährig Nachwuchs bekommen und bejagt werden können.
Das Fangen und Töten durch Nichtjagdscheininhaber, wie es der Entwurf zur Jagdgesetznovellierung vorsieht, wäre aus Sicht der LJN ein Paradigmenwechsel, der auf erhebliche verfassungsrechtlich Bedenken stoße. Verfassungsrechtliche Bedenken hat die LJN auch beim Thema Schießnachweis, für den sich die SPD einsetzt. Die Zuständigkeit dafür liege beim Bund. Dies ist nach Auffassung der CDU ebenso für das Verbot bleihaltiger Munition der Fall. Der Koalitionspartner vertritt auch hier eine andere Meinung: „Im Rahmen einer weiteren Novelle des Jagdgesetzes werden wir uns dafür einsetzen, dass der Einsatz von bleifreier Munition für Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen verpflichtend wird“, erklärt Tobias Heilmann, jagdpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Der Landtag will noch im Oktober über die Novellierung abstimmen. mh