Das Landwirtschaftsministerium hat mit Wirkung vom 25. April die Schonzeit für Nutrias aufgehoben.
In Niedersachsen ist die Schonzeit für Nutrias seit dem 25. April aufgehoben.
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Dazu wurde die Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz geändert. In § 1 Nr. 4 heißt es dort nun, dass Nutrias ganzjährig bejagt werden dürfen. Diese Regelung hatte sich zuvor nur auf Jungnutrias erstreckt. Die Zunahme der Sumpfbiber wird vor allem im nordwestlichen Niedersachsen als großes Problem für die Hochwassersicherheit angesehen (s. WuH 8/2018, S. 16 ff.). mh