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Niedersächsischer Landtag verabschiedet Hundegesetz

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Mit breiter Mehrheit, auch mit Stimmen aus der Opposition, hat der niedersächsische Landtag das neue Hundegesetz am 25. Mai 2011 verabschiedet.

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Für Hundehalter wird die Hundehaltung mit der Gesetzesneuerung teurer und aufwändiger. (Foto: Markus Hölzel)
Das neue Hundgesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu verhindern. Es tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. Für Hundehalter wird die Hundehaltung damit teurer und aufwändiger.
 
Die wesentlichen Neuerungen im Hundegesetz sind:
  • Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechipt sein. Für die Erfassung in einem noch aufzubauenden Zentralregister werden Verwaltungsgebühren erhoben.
  • Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließen. In der Regel sind Jagdhunde aber in der Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert. Wie weit der Versicherungsschutz reicht, sollte der Halter im Einzelfall überprüfen.
  • Erstlingsführer müssen einen Sachkundenachweis erbringen.     mh


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