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Niederwildhege: Hauk behindert Artenschutz

1973

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg sieht in der Vorverlegung der Jagdruhezeiten für Raubwildarten und Neozoen eine Gefahr für den Artenschutz.

LJV-Landesjägertag 2022, v.l. MdL Reinhold Pix, Minister Peter Hauk, Jürgen Maurer, Dr. Janosch Arnold (Quelle: Döttling/LJV)

Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) solle Wort halten und wie angekündigt die Jagdzeit – von Stand heute 15. Februar – auf 28. Februar anpassen.

„Mit der Vorverlegung der Jagdruhezeit von Ende auf Mitte Februar im Jahr 2020 hat das Land den Jägern eine der effektivsten Schutzmaßnahmen bedrohter Arten genommen“, so der Landesjagdverband Baden-Württemberg. Die Folgen kämen insbesondere beim Fuchs verheerend zum Tragen und die Rechnung würden bedrohte Arten mit ihrer Existenz zahlen. So seien Füchse aufgrund ihrer Paarungszeit im Januar und Februar besonders aktiv. Wenn Füchse vor allem im Februar reguliert würden, werde dieses Fuchsrevier zur bevorstehenden Brutzeit der zu schützenden Arten nicht neu besetzt.

Der Landesjagdverband appelliert daher an Minister Hauks Verantwortung gegenüber bedrohten Bodenbrütern und fordert die Jagdzeit für Raubwildarten und Neozoen in der Durchführungsverordnung (DVO) zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) – von Stand heute 15. Februar – auf 28. Februar anzupassen.

fh


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