Auch im Jahr 2020 wird das Land die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in Nordrhein-Westfalen erlegtem Schwarzwild übernehmen, sofern es nicht in Wildzerlegungsbetrieben auf Trichinen untersucht wird.
Auch im Jahr 2020 werden die Jäger in Nordhrein-Westfalen die Trichinenuntersuchung nicht zahlen müssen.
Foto: Markus Lück
Es sieht darin eine Unterstützung der Jagd auf Schwarzwild und damit einen Beitrag zur Verhinderung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Insgesamt wurden in den vergangenen Monaten in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik laut Landesumweltministerium eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines ASP-Ausbruchs im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Nordrhein-Westfalen setzt dabei auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Sie kann von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externer Dienstleister für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in der sogenannten Kernzone im Bedarfsfall zur Durchführung erforderlicher Maßnahmen hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz zur ASP-Bekämpfung vorbereitet ist. chb