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Nordrhein-Westfalen übernimmt Gebühren für die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen

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Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: „Wildschweinbejagung ist neben vielen anderen Maßnahmen ein wichtiges Instrument gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“

Trichinenprobe
In NRW wird ab dem 1. April 2018 die bei den Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild übernommen.
Foto: Michael Stadtfeld

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. April 2018 die bei den Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Für das Jahr 2018 werden die Kommunen gebeten, keine Gebühren von Jägerinnen und Jägern für die verpflichtende Untersuchung zu erheben. Bisher war nur die Trichinen-Untersuchung von Frischlingen von den Gebühren befreit.

„Das Ausbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest kann unter anderem durch die Bejagung von Wildschweinen minimiert werden. Da dies für die Jägerschaft einen zusätzlichen Jagdaufwand bedeutet, werden wir sie durch die Übernahme der Untersuchungsgebühr entlasten. Damit setzen wir außerdem einen Anreiz, die Bejagung auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Markpreise durch mehr Wildangebot sinken“, sagte Umwelt-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich von Osteuropa weiter nach Westen aus. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass ein Eintrag der Seuche am ehesten in die Wildschweinpopulation zu erwarten ist. red.

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