Am 11. Januar tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Jagdausübung in Gruppen ist demnach unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.
In Nordrhein-Westfalen sind Veranstaltungen zur Jagdausübung wieder zulässig, wenn die zuständige untere Jagdbehörde dies feststellt (Foto: Peter Schmitt)
Wie der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen informiert, sind abweichend vom generellen Veranstaltungsverbot unter Beachtung aller sonstigen Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen zur Jagdausübung zulässig, wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich sind.
Bei den nach dieser Verordnung zulässigen dringend erforderlichen Veranstaltungen zur Jagdausübung dürfe bezogen auf feste und namentlich dokumentierte Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmer der Mindestabstand unterschritten werden. Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sei dabei sicherzustellen.
Alle Infos zur Jagd in Zeiten von Corona hat der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage www.ljv-nrw.de in einer Sonderseite zusammengefasst.
LJV NRW/fh