ANZEIGE

Nutzerverbände lehnen Jagdrechts-Entwurf ab

1352

Unmittelbar nach dessen offizieller Vorstellung haben der Landesjagdverband (LJV), der Landesbauernverband, der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, der Grundbesitzerverband, der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sowie die Forstkammer den Entwurf für ein neues „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg“ abgelehnt.
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich zwar für eine Weiterentwicklung des Jagdrechts aus und verweisen darauf, dass sie deshalb ihr Fachwissen konstruktiv im Beteiligungsverfahren eingebracht haben. Im Entwurf aber finden sie sich nicht wieder. „Wir sind diejenigen, die das Gesetz in die Praxis umsetzen müssen. Für unsere Akzeptanz sind daher wesentliche und tiefgreifende Änderungen notwendig“, machen die Verbandsvertreter deutlich.
 
Der von Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgelegte Verordnungsentwurf werde den vorab genannten Zielen wie Praxisorientierung, Regelungen auf wissenschaftlicher Grundlage, Stärkung der Eigenverantwortung, Deregulierung, Wahrung des Eigentumsrechts und Entbürokratisierung in keiner Weise gerecht. Das Papier sei vielmehr davon geprägt, dass die Eigenverantwortung von Jagdrechtsinhabern und Jägern in Frage gestellt, massiv in Eigentumsrechte eingegriffen und einer weiteren Bürokratisierung Vorschub geleistet werde.
 
Jagdrechtsinhaber und Jäger sollten zu bisher freiwillig erbrachten Leistungen gesetzlich verpflichtet werden, ohne dass dies ideell oder gar finanziell honoriert werde, d.h. die angestrebte private-public-partnership solle einseitig zulasten von Jagdrechtsinhabern und Jägern umgesetzt werden. Bereits zuvor hatte der LJV den Entwurf als „Diktat des Naturschutzes“ und Gesetz für bloße „Öko-Waldjäger“ kritisiert.
chb

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot