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Ökologische Vorrangflächen als Futterersatz

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Verordnungsänderung auf den Weg gebracht, die Landwirten erlaubt, ökologische Vorrangflächen (ÖVF) zur Futterversorgung ihres Viehs zu nutzen.

Ökologische Vorrangfläche
Der zweite und dritte Grasschnitt ist aufgrund der Dürre auf vielen Betrieben ausgefallen.
Foto: Dieter Hopf

Hintergrund ist die langanhaltende Trockenheit, die einen akuten Futtermangel bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben ausgelöst hat. Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) fehle es an Viehfutter, da der zweite und dritte Grasschnitt wegen der Dürre nicht stattfinden konnte. Einige Landwirte müssten schon jetzt auf das für den Winter eingelagerte Futter zurückgreifen.

Aktuell befindet sich die Verordnungsänderung in der Länder- und Ressortabstimmung. Sie sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen in diesem Jahr im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ÖVF mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Bisher galt der Zeitraum vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Dezember. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Aufwuchs uneingeschränkt zur Futterversorgung von Nutztieren verwendet werden. Der Zeitraum von acht Wochen beginnt mit dem Tag der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht. aml

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