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ÖVP für liberale Kurzwaffenregelung

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Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) will, dass Jäger künftig auf der Jagd eine Faustfeuerwaffe führen dürfen, zum Beispiel für den Fangschuss auf Schwarzwild. Gemäß Waffengesetz gehören Faustfeuerwaffen zur Kategorie B und dürfen nur nach Ausstellung eines gesonderten Waffenpasses geführt werden.

Um in Österreich als Jäger eine Kurzwaffe zu führen, muss ihm ein gesonderter Waffenpass ausgestellt werden. (Symbolbild) Foto: Shutterstock

Hier strebt die ÖVP eine Liberalisierung an, wie sie nach einer sogenannten „Jagdenquete“ im Rahmen ihres Parlamentsklubs am 8. November bekannt gab. Wie der stellvertretende ÖVP-Vorsitzende und Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka mitteilte, sollen all jene bei der Jagdausübung im Revier eine Faustfeuerwaffe führen dürfen, die eine Jagdkarte und eine Waffenbesitzkarte haben.

Laut ÖVP hat das Innenministerium bereits eine Gesetzesänderung im Waffengesetz vorgeschlagen. Ein Sprecher des Innenministeriums betonte aber, es sei eine „offene Diskussion“, und eine Regierungsvorlage zur Änderung des Waffengesetzes liege nicht vor. vk


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