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Petition Kriminalstatistik: Zeichnungsfrist bis 18. April verlängert!

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Trägt legaler Schusswaffenbesitz maßgeblich zur Ausübung von Straftaten bei? Um diese Frage objektiver zu klären, halten die Initiatoren der Petition eine Differenzierung zwischen illegalen und legalen Schusswaffen in der polizeilichen Kriminalstatistik für erforderlich.

Damit über dieses Thema im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wird, sind noch mehr als 44 000 Unterschriften nötig. Deshalb bittet der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) jede einzelne Jägerin und jeden Jäger um Mithilfe – die etwa 357 000 Jagdscheininhaber in Deutschland haben dafür noch bis zum 18. April 2013 Zeit!
Die Petition sollte unterstützt werden, da die öffentliche Meinung zum privaten Schusswaffenbesitz sowie die Forderungen von Politik und Medien oftmals auf wenig differenziertem Zahlenmaterial basieren und Befürworter eines schärferen Waffenrechtes bei Waffengewalt mit der Gesamtzahl der Straftaten argumentieren, erklärt der DJV. Allerdings zeige das „Bundeslagebild Waffenkriminalität“ des Bundeskriminalamts, dass nicht der legale, sondern der illegale Besitz problematisch sei und eine weitere Verschärfung des Waffenrechtes ausschließlich den legalen Waffenbesitz träfe und daher wenig sinnvoll sei.
Wer die Petition unterstützen möchte, kann hier online unterzeichnen. Eine Teilnahme ist auch per Post und Fax möglich. Das Unterschriftenformular des DJV finden Sie hier. Einsendeschluss per Post ist der 16. April 2013 (Poststempel), per Fax der 18. April 2013.
PM/fh

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