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Pflanzenschutzmittel: Pflicht zur Flächenstilllegung unzulässig

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Der Verwaltungsgerichtshof Braunschweig hat mit dem Urteil vom 4. September die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestätigt, dass z. B. Landwirte, die bestimmte Pflanzenschutzmittel einsetzen, nicht verpflichtet werden dürfen, hierfür Kompensationsflächen zu schaffen.

Landwirte müssen keine Kompensationsflächen schaffen, wenn sie bestimmte Spritzmittel einsetzten.
Foto: Pixabay

Dass heißt, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist nicht mit einer Biodiversitätsauflage – also einer faktischen Flächenstilllegung – verknüpfbar. Das geht aus einer Pressemitteilung vom BMEL hervor. Harald Meyer, Pressevertreter vom Verwaltungsgericht Braunschweig, erklärte auf WuH-Anfrage, dass das Urteil auf einen Rechtsstreit zwischen Pflanzenschutzmittel-Herstellern und Bundesrepublik zurückgeht. Die Hersteller hatten beklagt, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestimmte Pflanzenschutzmittel in Kategorien eingestuft hatte, die es erforderlich machen, dass Landwirte Ausgleichsflächen für den Herbizideinsatz anlegen müssen. aml

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