Großdemonstration am 18. März 2015 gegen das geplante Landesjagdgesetz
Tausende Jäger und Landleute aus Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa werden am 18. März 2015 zur Protestdemonstration am Düsseldorfer Landtag gegen die Pläne der Landesregierung für ein neues Landesjagdgesetz erwartet. Die SPD als größte Regierungsfraktion hat in den vergangenen Wochen immer wieder erhebliche Änderungen an dem von Minister Johannes Remmel (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf angekündigt. „Wir wollen es jetzt genau wissen“, sagt Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes NRW.
Der Protestmarsch sammelt sich am Mittwochvormittag auf der Oberkasseler Rheinwiese und zieht dann über die Rheinkniebrücke zum Landtag. Dort beginnt gegen 13.30 Uhr die Kundgebung. Hier sprechen nicht nur die Vertreter nordrhein-westfälischer, deutscher und europäischer Jagd- und Landnutzerverbände. Eingeladen sind auch die Vorsitzenden der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen.
Die Großdemonstration ist ein Höhepunkt in der seit Wochen laufenden Proteste gegen das Landesjagdgesetz, in dem viele Verbote und Beschränkungen vorgesehen sind. Betroffen ist der ganze ländliche Raum. Zu Protestveranstaltungen bei Regionalkonferenzen in den fünf Regierungsbezirken des Landes waren seit Bekanntwerden des Gesetzentwurfes schon mehr als 15.000 Teilnehmer zusammengekommen. Seit Anfang des Jahres laufen viele lokale Protestaktionen gegen das Gesetz unter dem Motto „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“
Die Düsseldorfer Koalition hat bereits an dem Gesetzentwurf erste Abstriche vorgenommen. Für den LJV gibt es weiterhin 13 Knackpunkte:
- Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
- Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.
- Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.
- Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.
- Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.
- Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.
- Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
- Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
- Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
- Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.
- Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.
- Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.
- Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.
PM LJV