Für Jäger in Rheinland-Pfalz besteht ab sofort Rechtssicherheit beim Einsatz von Wildkameras.
Jäger bringt Wildkamera an. Foto: LJV RLP |
Der Landesjagdverband und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDi) einigten sich auf Richtlinien für den Einsatz der Wildbeobachtungs-Technik. Die Jäger müssen sich bei deren Verwendung an verschiedene Grundsätze halten: Die Kameras müssen auf Einzelbildmodus eingestellt sein und der Bildfrequenz-Zeitabstand ist so einzustellen, dass ein Waldbesucher nicht mehrfach fotografiert wird. Videoaufnahmen sind verboten.
Kameras dürfen nur an jagdlichen Einrichtungen und Wechseln auf Kniehöhe angebracht werden, damit keine Personen auf den Bildern zu sehen sind. Sollten dennoch Menschen darauf zu sehen sein, sind diese unverzüglich zu löschen, außer bei aufgenommenen Straftaten. Weitere Informationen und die genauen Richtlinien finden Sie unter ljv-rlp.de. ln