Im Fall des 2019 geschossenen Wolfes muss nun das Oberlandesgericht entscheiden (Symbolbild: sebra stock.adobe.com)
Fall nun für das Oberlandesgericht. Jäger in vorherigen Instanzen zweimal freigesprochen
Der juristische Streit um einen in Brandenburg geschossenen Wolf geht weiter. Im Fall um den 2019 erlegten Wolf folgt auf den Freispruch nun die Revision der Staatsanwaltschaft. Hintergrund: Ein Jäger aus den Niederlanden erlegte einen Wolf im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Der Jäger gab an, dass das Tier Jagdhunde angegriffen habe. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz an. Das Landgericht Potsdam sprach den Jäger frei, nachdem auch schon das Amtgericht Potsdamt dieses Urteil fällte. Nun muss das Brandenburgische Oberlandesgericht entscheiden. al