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Rheinland-Pfalz: Ohne Kataster kein gültiger Pachtvertrag

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Das Landgericht in Koblenz hat festgestellt, dass ein Pachtvertrag ohne Jagdkataster ungültig ist. Eine Jagdgenossenschaft drängte auf die Einhaltung eines Pachtvertrages, der vermeintliche Jagdpächter widersprach.

Damit der Pachtvertrag Gültigkeit hat, muss ein Jagdkataster Bestandteil von diesem sein.
Foto: Markus Lück

Er führte an, dass es im Pachtvertrag nur eine Grenzbeschreibung und in der Anlage eine Luftbildkarte gäbe und der Jagdpachtvertrag deswegen ungültig sei. Das Gericht gab im Recht und wies darauf hin, dass dieser der Schriftformerfordernis nicht genügen würde (siehe hierzu auch WuH 2+3/2019). Der ganze Vertrag sei deswegen nichtig (AZ: 10 O 89/19). hho


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