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Sachsen: Mangelnder Tierschutz bei Landesforsten

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Die Deutsche Wildtier Stiftung erhebt gegen den Landes­betrieb Sachsenforst den Vorwurf, Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt bei der Rotwildjagd begangen zu haben. Hintergrund ist, dass in mehreren Erzgebirgsrevieren der staatlichen Forstbetriebe Neudorf und Eibenstock in den vergangenen zwei Jahren deutlich mehr Alttiere erlegt wurden als Kälber.

Rotwild
Ohne die Führung des Alttieres gehen verwaiste Kälber ein, da sie vom Rudel verstoßen werden.
Foto: Werner Nagel

Laut Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung müsse die Jagdstrecke der Kälber immer höher sein als die der Alttiere, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Muttertierschutz beim Rotwild eingehalten wird. Zwangsläufig müssen in den Landesforsten Rotwildkälber verwaist sein. Diese werden vom Rudel verstoßen und überleben in der Folge den Winter nicht. Im sächsischen Erzgebirge wurden erst vor Kurzem 400 Stück Rotwild über den normalen Abschuss­plan hinaus freigegeben. Laut Deutscher Wildtier Stiftung wurde die Abschusserhöhung gegen den Widerstand der verantwortlichen Akteure der örtlichen Hegegemeinschaft und den des Jagdbeirates des Landkreises durchgedrückt. aml

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