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Sachsen: Restriktionsgebiet wird vergrößert

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Um die Ausbreitung der ASP weiter zu verhindern, werden die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu festgelegt. Laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen wurden hierfür zwei Allgemeinverfügungen erlassen, in denen die Grenzen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone neu gezogen werden.

Im März wurde der ursprüngliche ASP-Schutzzaun in Sachsen fertiggestellt (WuH berichtete).
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Gestern wurden erst vier weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen bei Sagar im Landkreis Görlitz gefunden (WuH berichtete). Deshalb wird die als gefährdetes Gebiet bezeichnete innere Infektionszone im Norden bis an die Landesgrenze zu Brandenburg erweitert. Sie vergrößert sich damit von 135 Quadratkilometer auf 157 Quadratkilometer. Die Pufferzone wird entsprechend erweitert, sodass beide Zonen zusammen eine Fläche von 762 Quadratkilometer umfassen, heißt es in der Pressemitteilung.

Das Einzäunen sei eine notwendige Maßnahme, um die anstehende gezielte Entnahme der Wildschweine vorzunehmen, damit das Virus sich nicht weiter ausbreitet. Dies soll mit Hilfe der örtlichen Jägerschaft und unter Anleitung des Landkreises Görlitz geschehen. Alle erlegten Sauen werden auf ASP untersucht und unschädlich beseitigt. Man gehe von einer Population von ca. 1200 Wildschweinen im gefährdeten Gebiet aus, heißt es. Um den dafür nötigen Aufwand zu honorieren, zahlt das Sozialministerium an die mit der Entnahme beauftragten Jäger eine Entnahmeprämie von 150 Euro pro Wildschwein (WuH berichtete).

aml

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