Das Ende Oktober in Kraft getretene Landesjagdgesetz erlaubt zwar die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd, gleichwohl erhalten Thüringer Jäger keine Freigabe für den Erwerb von Schalldämpfern.
Derzeit ist es in Thüringen möglich, einen Schalldämpfer zu nutzen, jedoch nicht zu erwerben.
Foto: Agnes Langkau
Das Landesinnenministerium hat per Schreiben an alle Waffenbehörden darauf verwiesen, dass dies bis zur geplanten Änderung des Waffenrechts auf Bundesebene gültig bleibt. Erst mit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes und der Anpassung des § 13 Waffengesetz könne anders verfahren werden. Damit nämlich soll der bislang geforderte besondere Eignungsnachweis für den Erwerb von Schalldämpfern durch Jäger abgeschafft werden. Im Freistaat führt das zu der kuriosen Situation, dass bis dahin Thüringer Jäger keinen Schalldämpfer erwerben können, Jagdgäste aus anderen Bundesländern aber ihre dort legal erworbenen Schalldämpfer bei der Jagd in Thüringen nutzen dürfen. chb