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Schleswig-Holstein: Anzeige wegen unterlassenem Wolfszaun

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Weil Schafhalter ihre Tiere nicht ausreichend vor dem Wolf schützen würden, ist jetzt bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafanzeige gestellt worden. Allerdings gibt es in der Anzeige keinen konkreten Hinweis auf den oder die Schafhalter, die gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen haben sollen. Außerdem wurde die Anzeige anonym erstattet, so dass die Kieler Staatsanwaltschaft nur wenige Anhaltspunkte hat. Trotzdem geht sie der Sache nach und will prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Schäfer, die ihre Schafe nicht wolfssicher einzäunen, sollen jetzt Schuld daran sein, dass Wölfe sich an Nutztiere halten.
Foto: Markus Hölzel

Im Vorfeld der Anzeige hatte allerdings der NABU Schleswig-Holstein wiederholt den unzureichenden Herdenschutz mancherorts kritisiert. So würde man die Schafe bewusst Wolfsangriffen aussetzen und die Wölfe an das Reißen von Nutztieren gewöhnen, hieß es. Die Schäfer, vor allem in den Deichregionen, halten dem entgegen, dass eine wolfssichere Zäunung trotz Übernahme der Kosten trotzdem sehr aufwändig und vielfach aus praktischen Gründen gar nicht durchführbar sei. mh

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