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Schleswig-Holstein: Erster Wolf ist freigegeben

1910

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am 31. Januar einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes GW924m auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes genehmigt. Diesem Wolfs­rüden konnten zweifelsfrei sechs der acht Nutztierrisse im Landkreis Pinneberg zugeordnet werden, die sich auf Flächen mit empfohlenem Herdenschutz ereignet hatten.

Der Antrag für den Abschuss eines Problemwolfes, der sich bei Pinneberg aufhält, wurde genehmigt (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Aus der Region Pinneberg waren mehrere Anträge auf Entnahme des Grauhundes eingegangen. Das zuständige Umweltministerium hat schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil „ein koordiniertes staatliches Handeln“ notwendig sei. Offenbar befürchtet man Bedrohungen und Schäden für etwaige private Antragsteller durch fanatische Wolfsbefürworter. Die Erlaubnis zum Abschuss ist zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. Sie soll in Koordination mit dem Landesjagdverband von Jägern durchgeführt werden. mh

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