Der Landtag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition SPD und Grüne sowie Piratenpartei am 27. April das neue Landesnaturschutzgesetz sowie Ergänzungen zum Wald- und zum Jagdgesetz verabschiedet.
Umweltminister Robert Habeck (Foto: Markus Hölzel) |
Abweichend vom Bundesrecht dürfen in Schleswig-Holstein künftig auch juristische Personen ihre Flächen von der Jagd befrieden lassen – bundesweit bisher einmalig. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) spricht davon in seiner Pressemitteilung nicht. Er schreibt lediglich von „Personen“.
Hermelin und Mauswiesel bleiben im Jagdrecht – und das aufgrund der Intervention des Landesjagdverbandes. Dieser hatte die Landtagsabgeordneten am Wochenende darauf aufmerksam gemacht, dass die beiden Arten keinen besonderen Schutz laut Bundesartenschutzverordnung genießen. Die Folge: Nimmt man sie aus dem Jagdrecht, entspricht ihr Schutzstatus dem von Ratten und Mäusen. In letzter Minute war dieser Punkt in der Tischvorlage für die Landtagsabgeordneten geändert worden.
Ebenfalls auf Betreiben der Jäger hat das Ministerium das ursprünglich vorgesehene freie Betretungsrecht der Landschaft kassiert. Offenbar waren die Argumente hier stichhaltig und der Widerspruch zwischen dem Naturschutz und dem Ansinnen, jede Fläche in der freien Landschaft für jedermann zu öffnen, offensichtlich.
Eingeführt wird weiter ein Vorkaufsrecht für naturschutzrelevante Flächen. Welche Flächen das sind, ist nicht eindeutig geklärt. Außerdem stellt das neue Gesetz „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ unter gesetzlichen Schutz – unabhängig davon, in wessen Eigentum sich dieses befindet. Laut Habeck sind davon 4 800 Hektar in Privateigentum betroffen.
„Bei der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes wird mal wieder deutlich, dass aus dem städtischen Bereich dem ländlichen Raum erklärt wird, was Umweltpolitik ist“, erklärte Heiner Rickers, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag. Die Novellen seien ideologisch und von tiefem Misstrauen gegenüber Landwirten, Forstwirten und Jägern geprägt.
mh