Von Herbst 2014 bis einschließlich Herbst 2018 wurden in Schleswig-Holstein 14 262 Katzen kastriert und dann wieder freigelassen. Die Kastration verwilderter Hauskatzen kann dort im Rahmen des „Projekts gegen Katzenelend“ abgerechnet werden.
Streunende Katzen werden in Schleswig-Holstein kastriert. Die Pointe: Man lässt sie danach wieder laufen.
Foto: Michael Breuer
Die erforderlichen Mittel werden in einem von der Tierärztekammer verwalteten Fonds bereitgestellt. Das Land zahlte 90 000 Euro, der Deutsche Tierschutzbund 10 000 Euro ein. Die beteiligten Gemeinden übernehmen 50 Prozent der anfallenden Kosten. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die schriftliche Bestätigung durch die Überbringer der Katzen, dass diese frei leben. Die Aktion läuft noch bis zum 15. März 2019 und endet früher, wenn das Geld verbraucht ist.
Ist die Mieze kastriert, muss sie wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Vögel und Junghasen gehören erwiesenermaßen zum Beutespektrum verwilderter Katzen. mh