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Schmerzensgeld für verletzten Treiber

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Bei einer Gatterjagd in Niederösterreich wurde am 8. November 2014 ein Treiber von einem verirrten Geschoss getroffen und schwer am Kopf verletzt. Jetzt muss der Schützen eine Geldbuße und Schmerzensgeld zahlen.

Erst durch die polizeilichen Ermittlungen wurde der Schütze ermittelt. Dieser war überzeugt, nur Schüsse auf einen Keiler abgegeben zu haben, und erklärte sich das Unglück durch einen Abpraller. Dies widerlegte jedoch nach aufwendigen Beschuss-Versuchen auf Sauschädel ein Rechtsmediziner vor Gericht. Alle Projektile zerlegten sich beim Auftreffen unabhängig vom Auftreffwinkel völlig. Der Schuss müsse daher in Richtung des Treibers abgegeben worden sein. Die Energie eines herabfallenden Geschosses reiche nicht aus, um so schwerwiegende Verletzungen wie bei dem 54-jährigen Treiber zu verursachen. Der Schütze übernahm die Verantwortung für den Schuss und seine Folgen. Wenn er binnen 14 Tagen 9 000 Euro Geldbuße und 11 000 Euro Gerichtskosten sowie dem Verletzten ein vorläufiges Schmerzensgeld von 50 000 Euro bezahlt, wird das Verfahren eingestellt.
dk

Schmerzensgeld

 


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