Der schwedische Oberste Gerichtshof hat am 23. Januar der samischen Gemeinde der Rentierzüchter in dem Gebiet Girja im Nordwesten des Landes das Recht zugesprochen, in ihrer Gemarkung die Jagd- und Fischereirechte auszuüben und zu vergeben. Das geht aus einer Meldung der Library of Congress vom 14. Februar hervor.
Die Rentierhaltung ist für die Samen existenziell.
Foto: Pixabay
Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der sich über drei Instanzen und zehn Jahre hingezogen hat. Die Vertreter des indigenen Volkes der Samen beriefen sich dabei auf einen Paragrafen aus dem Jahre 1734, der Personen und Körperschaften einen gewohnheitsrechtlichen Anspruch auf Landnutzung zuschreibt, wenn sie diese seit urminnes hävd, also seit unvordenklicher Zeit, ausüben. In der schwedischen Rechtspraxis muss Land mindestens 90 Jahre lang kontinuierlich genutzt werden, damit der Paragraf zur Anwendung kommt.
Die Samen leben traditionell von Jagd, Fischfang und Rentierhaltung. Matti Blind Berg, der Vorsitzende der samischen Rentierhalter in Girjas, argumentierte, dass die Landnutzung der Samen der Existenz des schwedischen Staats selber vorgreift. Mari Heidenborg, die den Staat vertritt, entgegnete, dass die samische Landnutzung nur schwer mit dem heutigen Bedarf an Windkraftanlagen, Bergbau oder auch Tourismus zu vereinbaren sei. Von dem Urteil wird eine Präzedenzwirkung in der schwedischen Rechtsprechung erwartet. Allerdings birgt das Urteil auch erheblichen Sprengstoff, zumal nur etwa 10 % der Samen vor Ort Rentierzüchter sind. Auch ethnische Schweden äußerten sich in den sozialen Medien kritisch und fürchten Willkür bei der Vergabe der Lizenzen. Der schwedischen Regierung steht nun der Rechtsweg vor dem europäischen Gerichtshof frei. rig