Knapp 64 % der Teilnehmer haben am 19. Mai in einem Referendum für die Übernahme der sogenannten EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie EU 2017/853) ins Schweizer Recht gestimmt.
Die neue Richtlinie erschwert insbesondere den Erwerb von Halbautomaten.
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Damit wird das Waffenrecht nun verschärft. Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, ist aber ebenso wie Liechtenstein über das Schengen-Abkommen bei waffenrechtlichen Themen mit der EU assoziiert.
Das Referendum in Gang gesetzt hatte die „Interessengemeinschaft Schießen Schweiz“ (IGS), ein Zusammenschluss von Schützen- und Büchsenmacherverbänden sowie dem Dachverband „Jagd Schweiz“. Sie war insbesondere gegen neue strengere Regelungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen. Zu ihren Argumenten zählte zudem, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nutzlos gegen Terrorismus sei und eine Entwaffnung freiheitsfeindlich. Das zuständige Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hingegen führte als Haltung von Bundesrat und Parlament an, das Schweizer Schießwesen sei nicht gefährdet, und niemand würde entwaffnet. Jägerinnen und Jäger könnten ihre Waffen wie bisher verwenden. Laut offizieller Statistik hat nur der Kanton Tessin zu knapp 55 % gegen die Übernahme der EU-Richtlinie votiert, in allen anderen Kantonen sprachen sich zwischen knapp 52 und 75 % der teilnehmenden Wähler dafür aus. Die Beteiligung lag über 43 %. vk