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Seeadler erlegt: Jäger zu Geldstrafe verurteilt

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Im Februar 2022 hat ein Jäger im Altmarkkreis (Sachsen-Anhalt) einen Seeadler illegal erlegt.

Der Seeadler unterliegt dem Jagdrecht, genießt jedoch eine ganzjährige Schonzeit. (Foto: Karin Jähne /AdobeStock)

Wie das Projekt LIFE EUROKITE von der Verhandlung berichtet, ist der Mann dafür vom Amtsgericht Salzwedel zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Außerdem musste er seinen Jagdschein abgeben.

Die Staatsanwaltschaft Stendal sah es als erwiesen an, dass der Jäger den Greifvogel am 24. Februar 2022 erlegt und zu sich nach Hause genommen hatte. Das vierjährige Adlerweib war im Rahmen eines Naturschutzprojektes mit einem Sender versehen. Die Echtzeit-Daten wurden dem Beschuldigten wohl zum Verhängnis.

Das Urteil sei auf dem Wege des Strafbefehls erfolgt und mittlerweile rechtskräftig.

fh

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