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„Spargelgate“ in NRW

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Eigentlich sollte am 9. April in Werne der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) die Spargelsaison eröffnen. Doch die Bauern sagten die Veranstaltung angesichts der angekündigten Jägerproteste gegen ein ideologisches Jagdgesetz kurzfristig ab.

Dies sei unnötig und leichtfertig meint die Landesjägerschaft. Der Protestaufruf der örtlichen Kreisjägerschaft ist Teil der vielen lokalen Aktionen von Jägern und Landleuten gegen das geplante Landesjagdgesetz („Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“). Führende Politiker der größeren Regierungsfraktion SPD haben dabei der Jägerschaft erhebliche Änderungen an dem von Remmel vorgelegten Gesetzentwurf zugesagt, so der Fraktionsvorsitzende Norbert Römer und Generalsekretär André Stinka beim politischen Aschermittwoch der NRW-SPD in Schwerte.
 
Jäger und ihre Partner sind viel lieber in der Natur als auf Demos. In den vergangenen Monaten haben sie aber auch das Demonstrieren gelernt. So versammelten sich bei einer Großdemonstration des Landesjagdverbandes und der anderen Naturnutzerverbände am 18. März 2015 über 15 000 Teilnehmer vor dem Landtag in Düsseldorf. Dabei ging anders als auf anderen Demos, etwa die zeitgleich stattfindenden Demo von Globalisierungsgegnern in Frankfurt, keine Glasscheibe zu Bruch, kein Mensch wurde verletzt und kein Polizeiauto wurde angezündet. Nicht einmal ein Kaugummipapier blieb auf der Protestwiese zurück. Gleiches galt und gilt für alle anderen Protestaktionen der Jäger, die Minister Remmel durch seine verfehlte Jagdpolitik provoziert hat.
 
Remmel selbst wollte auf ebendieser Demo am 18. März sprechen. Er hatte aber zuvor geäußert, seine Arbeit getan zu haben, nun sei das Parlament am Zuge. Deshalb sind dort die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien zu Wort gekommen. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott hat dort erneut erhebliche Änderungen an Remmels Gesetzentwurf angekündigt, namentlich bei der vorgesehenen Wiedereinführung der Jagdsteuer und der um mehr als hundert Arten reduzierten Liste des Wildes. Dort ist deutlich geworden, dass außer Remmel und den Grünen keine Fraktion wirklich hinter dem Jagdgesetzentwurf steht.
 
Die Düsseldorfer Koalition hat bereits an dem Gesetzentwurf erste Abstriche vorgenommen.
 
Für den LJV gibt es weiterhin 13 Knackpunkte:
 
  1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz. 
  2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.
  3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.
  4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.
  5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.
  6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.
  7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
  8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
  9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
  10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.
  11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.
  12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.
  13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.
PM/as

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