Die Vereinigung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Saarpfalz-Kreis (VJE) beißt bislang beim Landesumweltministerium auf Granit mit ihrem Protest gegen Jagdeinschränkungen im Zuge der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Brücker Berg bei Niedergailbach“.
Dort sollen 104 der 450 Hektar des gemeinschaftlichen Jagdbezirks unter Schutz gestellt werden. Die Lebensraumtypen, Pflanzenarten und Vögel, um deren Bewahrung es geht, unterliegen zwar nicht dem Jagdrecht. Gleichwohl ist beabsichtigt, auf 90 Prozent der gesamten Schutzfläche die Anlage und Unterhaltung von Kirrungen, Wildäsungsflächen sowie Jagdschneisen und Wildäckern zu verbieten. Begründet wird dies damit, es könne sonst „zu einer Nährstoffkonzentration bzw. Eutrophierung des Standortes und damit zu einer negativen Beeinflussung der Vegetation führen, die den günstigen Erhaltungszustand gefährdet“.
Die VJE weist zunächst darauf hin, dass die benannten Lebensraumtypen „nichts anderes darstellen als die seit Jahrhunderten von Grundbesitzern geschaffene und nachhaltig bewirtschaftete Kulturlandschaft“. Da es im Revier Niedergailbach eine Schwarzwildproblematik mit jährlichen Wildschäden gebe, hält sie ein Verbot der Kirrung auf 23 Prozent der Jagdfläche für einen unverhältnismäßigen Eingriff ins Jagdrecht. Die beabsichtigten Einschränkungen, mit denen das Landschaftsschutzgebiet einem Naturschutzgebiet gleichgestellt werde, seien für ihre Mitglieder und Grundbesitzer „nicht hinnehmbar“, Dies gelte umso mehr als „im Umfeld des hier betreffenden Gebietes bereits großflächige Naturschutzgebiete ausgewiesen sind“, so die VJE.
Das Ministerium hingegen beharrt auf „die aus naturschutzfachlicher und europarechtlicher Sicht erforderlichen Ge- und Verbote“ und sieht „die Verhältnismäßigkeit gewahrt“. Überhaupt nicht akzeptieren mag es den Hinweis der VJE, „eine wirksame Förderung des aufgelisteten A338 Neuntöter wäre durch jagdliche Verringerung der zahlenmäßig hohen Bestandsdichte der bekannten Nesträuber (Rabenvögel) mit einfachen Mitteln zu erreichen“. Nach Meinung des Ministeriums ist dies „aus ökologischer und naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen“, weil „aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar und vielfach widerlegt“.
chb