Nach langer Vorbereitung hat die thüringische Landesregierung nun den Entwurf eines neuen Jagdgesetzes vorgelegt. Der Landesjagdverband muss ihn zwar noch eingehend analysieren, für Geschäftsführer Frank Herrmann ist aber nach einer ersten Durchsicht klar, dass besonders die geplanten Regelungen zu Jagdmunition, Fanggeräten und Schalldämpfern keinesfalls tragbar und nicht zu verantworten sind. Insbesondere die ASP-Hysterie habe sich auf den Gesetzentwurf ausgewirkt.
Die Nutzung eines Schalldämpfers soll nur im Ausnahmefall und zeitlich befristet in Thüringen gewährt werden.
Foto: Frank Rakow
In dem Papier ist vorgesehen, ab dem 1. Juli kommenden Jahres den Einsatz bleihaltiger Munition – also sowohl Schrot als auch Büchsen- und Flintenlaufgeschosse – komplett zu verbieten. Der Einsatz von Totschlagfallen, den der LJV durchaus für tierschutz- und waidgerecht hält, soll ebenfalls untersagt werden. Die Nutzung eines Schalldämpfers soll nur im Ausnahmefall und zeitlich befristet gewährt werden, „wenn dies zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit, insbesondere zum Schutz der Gesundheit des Jägers erforderlich ist und ein besonderes Bedürfnis als Berufsjäger oder Mitarbeiter der Landesforstanstalt oder zur Tierseuchenvorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen vorliegt“. Herrmann bezeichnet dies Begrenzung als „gelinde gesagt Überbleibsel einer doktrinären Vergangenheit und weder fachlich noch moralisch vertretbar“. chb