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Thüringen: LJV hält Gesetzesentwurf für unverantwortlich

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Nach langer Vorbereitung hat die Landesregierung den Entwurf eines neuen Jagdgesetzes vorgelegt. Der Landesjagdverband muss ihn zwar noch eingehend analysieren. Für Geschäftsführer Frank Herrmann ist aber nach einer ersten Durchsicht klar, dass besonders die geplanten Regelungen zu Jagdmunition, Fanggeräten und Schalldämpfern insbesondere in Zeiten der ASP-Hysterie keinesfalls tragbar und zu verantworten seien. 

Thüringen
In Thüringen wird bald ein geändertes Jagdgesetz gelten.
Foto: Pixabay

In dem Papier ist vorgesehen, ab 1. Juli 2019 den Einsatz bleihaltiger Munition – sowohl Schrot als auch Kugel- und Flintenlaufgeschosse – komplett zu verbieten. Der Einsatz von Totschlagfallen, den der LJV durchaus für tierschutz- und waidgerecht hält, soll ebenfalls untersagt werden. Die Nutzung eines Schalldämpfers soll nur im Ausnahmefall und zeitlich befristet gewährt werden, sofern es zum Schutz der Gesundheit des Jägers erforderlich sei oder ein besonderes Bedürfnis als Berufsjäger oder Mitarbeiter der Landesforstanstalt oder zum Vorbeugen oder Bekämpfen von Tierseuchen vorliege. Herrmann bezeichnet diese Begrenzung als Überbleibsel einer doktrinären Vergangenheit, das weder fachlich noch moralisch vertretbar sei. chb


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