Das „Bündnis für Wald und Wild e. V.“ hat am 2. September im Thüringer Landtag eine Petition gegen „die Verschlechterung des Jagdgesetzes“ eingereicht. Hintergrund ist eine Novelle des Jagdgesetzes, die am 20. März von Birgit Kelle (LINKE) vorgelegt wurde (WuH berichtete).
In Thüringen soll Bleischrot verboten werden.
Foto: Agnes M. Langkau
Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot von Bleischrot und Totschlagfallen. Die Initiatoren der Petition kritisieren, dass die Änderungswünsche der Rot-Rot-Grünen Regierung das Jagdgesetz „bürokratischer, impraktikabler und wildtierfeindlicher“ machten. Sie fordern, dass klassische Abschusspläne erhalten bleiben – es sollen weder „Reh- noch Muffelwild zu Schädlingen herabgewürdigt“ werden. Zudem befürwortet das Bündnis die Aufnahme von Kanada- und Nilgans ins Jagdrecht. Auch der Wolf soll nach dem Willen des Bündnisses in Zukunft darunter fallen, wenn auch ohne Jagdzeit.
Verantwortlich für die Petition ist Gregor Modos von der AfD-Landtagsfraktion Thüringen. Im Gespräch mit WuH betonte er, die „Wald vor Wild“-Linie von Forst und Regierung habe sich als kontraproduktiv erwiesen, der zunehmende Jagddruck habe den Stress und damit den Verbiss nur erhöht. Der Geschäftsführer des LJV Thüringen, Frank Herrmann, bezeichnete auf Nachfrage von WuH die Ziele der Petition als „nicht ganz falsch“. Selbst wenn die Petition ihr Quorum von 1 500 Stimmen erreicht, werde sie laut Herrmann allerdings „vermutlich ins Leere laufen“, zumal sie am 14. Oktober endet – der Verhandlungstermin des neuen Jagdgesetzes sei voraussichtlich zwischen 11. und 13. September. Modos entgegnete, es ginge ihm darum, der Regierung einen Denkzettel zu präsentieren und die Aufmerksamkeit der Jägerschaft auf das Problem zu lenken. Die Thüringer wählen am 27. Oktober ihren neuen Landtag. rig