ANZEIGE

Thüringen: Sechs Kritikpunkte an Gesetzesentwurf

2165

In einer kämpferischen Rede hat Präsident Steffen Liebig auf dem thüringischen Landesjägertag den zweiten Referentenentwurf des neuen Landesjagdgesetzes kritisiert.

LJVT-Präsident Steffen Liebig und Landwirtschaftsministerin Birgit Keller srpachen auf dem Landesjägertag aneinander vorbei.
Foto: Christoph Boll

Bevor das Parlament das Gesetz vor der Landtagswahl im Herbst verabschiede, müsse es in sechs Punkten nachgebessert werden: Es dürfe kein generelles Verbot von Bleischrot und Totfangfallen geben. Im Hinblick auf das Überjagen von Jagdhunden bei Bewegungsjagden müsse die Pflicht zur Information der Reviernachbarn über die bevorstehende Jagd von 48 Stunden auf 14 Tage verlängert werden. Eine Einschränkung der unter Bundesjagdrecht stehenden Tierarten wird ebenso abgelehnt wie eine Ausweitung der Schutzzone für verwilderte Katzen. Außerdem soll es bei der Fütterungspflicht in Notzeiten bleiben. Zudem forderte Liebig die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht und mehr Förderung der Biodiversität. Ließe man „die völlig überzogene Ausstattung des Wolfes“ Projekten zum Schutz gefährdeter Arten wie „Hase, Rebhuhn, Fasan, Hamster und Co.“ zukommen, wäre das ein großer Gewinn für die Artenvielfalt in ganz Deutschland, so Liebig. Er bezifferte den für den Wolf eingesetzten Geldbetrag auf jährlich bundesweit etwa fünf Millionen € und allein für die Wölfin im thüringischen Ohrdruf auf 165 000 €.
Die Delegierten reagierten mit gequältem Stöhnen, als Landwirtschaftsministerin Birgit Keller (LINKE) auf die Präsidentenrede antwortete. Der Diskussionsprozess sei nicht abgeschlossen. Den vorliegenden Gesetzesentwurf bezeichnete Keller als Kompromiss und verwies auf Forderungen der anderen Fachministerien. „Unter den gegebenen Umständen“ sei es der „bestmögliche Entwurf“. Ansonsten vermied die Ministerin jede Festlegung, ging auf Liebigs Argumente nicht ein, sondern sprach über ASP-Prävention und Waldschäden durch den trockenen Vorjahressommer. Letztere veranlassten den SPD-Landtagsabgeordneten Oskar Helmerich zu der Ankündigung, künftig werde der Grundsatz „Wald vor Wild“ gelten müssen. chb


ANZEIGE
Aboangebot