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Tierquälerei an einer Gams mit höchster Ordnungsstrafe belegt

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Die Tierquälerei an einer Gams in der Leutasch, die Ende August über ein Internetvideo bekannt wurde, ist juristisch noch nicht ausgestanden.

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„Für uns ist die Sache jetzt abgeschlossen“, so Landesjägermeister Anton Larcher. (Foto: Tiroler Jägerverband/vk)
Wie Landesjägermeister Anton Larcher am 2. Dezember gegenüber WILD UND HUND sagte, hat der Tiroler Jägerverband (TJV) zwei der drei Beteiligten mit einem Strengen Verweis, also seiner höchsten Ordnungsstrafe belegt. Ein drittes TJV-Mitglied sei weiter weg und nicht unmittelbar beteiligt gewesen.
 
„Für uns ist die Sache jetzt abgeschlossen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Beschuldigten Berufung einlegen“, sagte Larcher. Wegen des schwebenden Verfahrens könne er keine weiteren Details bekannt geben.
 
Ein Strenger Verweis bedeutet einen Entzug der Jagdkarte zwischen einem und drei Jahren sowie eine Veröffentlichung der Vorfälle mit Namen und allen Details in der Verbandszeitschrift. „Ich habe zudem die Behörde aufgefordert, den Jagdpachtvertrag zu prüfen. Es gab hier wiederholt Verstöße gegen das Jagdgesetz“, so Larcher. Auch seine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Tierquälerei läuft noch. Der TJV setzt sich jetzt für eine Verschärfung der Disziplinarstrafen und mehr Jagdethik in der Ausbildung ein.
 
vk
 


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