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Tierschutz per Verbandsklage

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15.10.2014

Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen will ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einführen. Dieses Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und wurde nun vom Kabinett am 23. September beschlossen.

Der grüne Agrarminister Christian Meyer bezeichnete es als „rechtliches Ungleichgewicht“ für die Tierschutz- gegenüber den Umweltverbänden, dass diesen bisher die Verbandsklage verwehrt sei. Tierschutzverbände können dann von einem Gericht überprüfen lassen, ob behördliche Erlaubnisse mit den geltenden Vorschriften zum Tierschutz vereinbar sind.
 
Davon können auch jagdpraktische Gepflogenheiten betroffen sein. Eine Liste der klagefähigen Verbände wird erst nach Zustandekommen des Gesetzes erstellt. Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen kann einen Antrag auf Anerkennung als klagefähiger Verband stellen, denn sie hat den Tierschutz satzungsgemäß als eines ihrer Ziele definiert.
mh

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