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TigIR – Wärmebildvorsatzgerät erstmals auf Messe vorgestellt

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Auf den Internationalen Jagd- und Schützentagen im Oktober präsentierte die Firma Andres Industries erstmals das neue Wärmebildvorsatzgerät großer Reichweite einer breiten Öffentlichkeit. Derzeit gibt es kein anderes ziviles Vorsatzgerät am Markt, das über eine Entdeckungsreichweite von 3km verfügt. Trotz dieser enormen Leistung ist das TigIR genannte Gerät kleiner als die der Konkurrenz. Dies wurde durch eine speziell gefaltete Optik erreicht. Hierfür ist das Unternehmen bereits seit Jahren bekannt. Stammt doch die TILO, die derzeit kleinste Wärmebildbrille ebenfalls von Andres Industries.

Der TigIR kann mithilfe eines Rusanadapters wiederholgenau vor praktisch jede Optik montiert werden, die über eine Eigenvergrößerung im Bereich zwischen 3-fach und 7-fach verfügt. Inzwischen bietet der Hersteller 47 verschiedene Adapter mit Durchmessern von 30-80mm an. Für Besucher des Messestandes war das Vorsatzgerät rechtskonform vor einem kleinen Spektiv montiert. So konnten sich interessierte Besucher von den enormen Leistungsreserven über große Entfernungen überzeugen.

Wie die Marktübersicht zeigt, hat das TigIR genannte Gerät mit seinen bis zu 640×512 Pixeln Sensorauflösung nicht nur die mit deutlichem Abstand größte Reichweite, sondern auch die kürzeste Baulänge, was zu einer viel geringeren Belastung der Optiken führt, auf denen das Gerät montiert werden kann.

Thermalaufnahme des Lustgartens in Berlin auf Basis von Bilddaten des TigIR-6Z+

Die Wärmebildgeräte des Herstellers werden in Deutschland (Berlin) entwickelt und auch dort produziert. Dadurch kann besonders auf die Bedürfnisse von deutschen Kunden eingegangen werden. Aktuell hat der TigIR die anspruchsvollen Tests hinsichtlich der Schockfestigkeit erfolgreich bestanden und es startet die Serienproduktion.

Es gibt vom TigIR auch eine Polizei/Militärversion, diese kann direkt auf die Picatinny-Schiene von Gewehren montiert werden. In Deutschland ist dies jedoch aufgrund der bestehenden Rechtslage, nur für Behörden und Personen mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung erlaubt.

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