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Tirol bekommt neues Jagdgesetz

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22.01.2015

Die Jagdgesetznovelle in Tirol, die bereits 2012 in Angriff genommen, dann aber zurückgezogen wurde, ist im Januar 2015 erneut in Bearbeitung.

Anlass sind die „nur bedingt erfolgreichen Versuche zur Reduzierung insbesondere der Rotwildbestände“, wie ein Sprecher der Tiroler Landesregierung mitteilte. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Tiroler Waldes lägen auf der Hand. Es fehlten aber geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich der Bekämpfung der Ursachen von Überbeständen.
 
Die Novellierung zielt auf eine stärkere Berücksichtigung des Waldzustandes in der Jagdbewirtschaftung ab. In ersten Gesprächen sind offenbar bereits Kompromisse erzielt worden. Laut Landesjägermeister Anton Larcher (Tiroler Jägerverband) müssen zum Beispiel Revierpächter und Grundeigentümer bei den Vegetationsaufnahmen in den Wäldern eingebunden werden. Er zeigte sich zufrieden damit, dass die Mindestgröße von Eigenjagden bis auf zeitlich befristete Ausnahmen bei 300 Hektar verankert bleibt.
 
Nächster Schritt der Novellierung wird ein Begutachtungsverfahren sein, das laut Landesregierung noch im Januar beginnen soll. Eine Verabschiedung des Gesetzes könnte im Mai erfolgen.
vk


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