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Tiroler Jagdgesetznovelle

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Regierung beschließt Entwurf gegen Widerstand der Jäger

Die Tiroler Landesregierung hat am 7. April die Gesetzesvorlage zur Novellierung des Jagdgesetzes beschlossen. Der Widerstand des Tiroler Jägerverbands, der sich in einer Vollversammlung zu zwei Dritteln gegen den Entwurf ausgesprochen hatte, blieb damit wirkungslos.
 
Landesjägermeister Anton Larcher hatte während des gesamten Verhandlungsprozesses mit Gegnern in den eigenen Reihen zu kämpfen gehabt, vor allem aus Innsbruck und Schwaz. Das schwächte letztlich auch die Position gegenüber der Landesregierung. Die vorgeschlagene Novelle stellt nun den Schutz des Waldes vor Wildschäden in den Vordergrund. Künftig wird eine sogenannte Verjüngungsdynamik erstellt, ähnlich dem bayerischen Vegetationsgutachten, die dann ebenfalls in die Abschussplanung einfließt.
 
Die Bestimmungen zur Abschussplaneinhaltung werden verschärft: „Für weibliche Zuwachsträger wird ein Mindestabschuss eingeführt, der über Grünvorlagen bei Rotwild zwingend und bei Rehwild im Falle der Notwendigkeit kontrolliert wird“, heißt es in einer Meldung der Landesregierung. Fütterungsanlagen werden anzeigepflichtig und können bei auftretenden Schäden sofort verlegt oder aufgelassen werden. Der Rotwildbestand soll weiter reduziert werden, obwohl die Abschussquote 2014/15 nur bei 68 Prozent lag. Es ist geplant, die Jagdgesetznovelle im Mai im Parlament zu beschließen.
 
vk


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